Wenn ein Unfall bei der Arbeit mit einer hohen Sicherheit zur Arbeitunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte (Patient) einen Durchgangsarzt (D/H-Arzt) aufsuchen.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Unfallverletzte so schnell wie möglich die bestmögliche Behandlung erfährt.
Wir haben diese Befähigung auf dem Gebiet der Chirurgie und Orthopädie durch unsere besonderen Kenntnisse und Erfahrungen. Wir stellen eine optimale Versorgung der Patienten sicher.
Wir entscheiden durch unsere hoch qualifizierte Untersuchung, ob eine besondere Heilbehandlung oder eventuell auch eine stationäre Einweisung notwendig ist. Mitunter reicht auch eine hausärztliche Versorgung aus. Die Ergebnisse werden im so genannten D/H-Arzt- Bericht festgehalten.
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